Totengedenken für die Märzgefallenen 1919 - Vertreibung und Selbstbestimmungsrecht

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Der 4.März 1919
Ehrengrab der Märzgefallenen am Kaadener Friedhof
Totengedenken der Märzgefallenen
am 8. März 1919 und an Allerseelen 1919


Am 8. März 1919 steht eine unabsehbare Menschenmenge aus Kaaden und den umliegenden Orten an den offenen Gräbern der Märzopfer. Kranz reiht sich an Kranz, Blumen fallen auf die Särge.
Am Allerseelentage des Jahres 1919 ehrte die Stadt Kaaden das Andenken der Gefallenen durch eine Feier am Friedhof. Damals sagte der Abgeordnete und frühere Landeshauptmann Dr. Rudolf Lodgmann von Auen unter anderem: Jeder Vater spreche mit seinem Sohne: "Junge, vergiß mir die Märzgefallenen nicht.!" Und jede Mutter mahne die Tochter : "Kind, gedenke der Toten !" Durch sie spricht der Geist der Geschichte und jenes unfaßbare Wesen, welches der Menschen und Völker Schicksale lenkt.
Zum Abschluß der Feier wird das Kaadner Vaterunser gesprochen:


Vater unser- der Du bist der deutsche Geist
Geheiliget werde Dein Name
Zurückkehre Dein Reich
Unser Wille sei Dir geweiht, jetzt und in der Zukunft.
Unser täglich Brot gib uns und die Freiheit
Vergib uns unsere Schuld und richte Du unsere Peiniger.
Führe unser Volk nicht in Versuchung
Sondern erlöse es aus Nacht und Tod
Und gib ihm wieder das Reich,
Die Kraft und die Herrlichkeit für alle Ewigkeit.



Todesanzeige des Stadtrates von Kaaden vom 7. März:


Das furchtbare Geschehen des 4. März vermag den unbezwingbaren Lebenswillen der Stadt nicht zu brechen. Jahr für Jahr wird dieser Tag feierlich begangen. Bis zum heutigen Tag versammeln sich am 4. März überall in Europa an Kriegerdenkmälern Menschen um der Toten des 4. März zu gedenken.
In der damaligen Tschechoslowakei bestanden von Anfang an einschneidende Verbote der staatlichen Organe, um die Totenfeiern unmöglich zu machen. Verboten waren das Hissen von Trauerfahnen, jede öffentliche Versammlung, Aufzüge jeder Art, Ansprachen, Musik und Gesangsvortäge. Trauergottesdienste und Kranzniederlegungen waren an bestimmte Vorschriften gebunden. Die Angehörigen der Märzgefallenen dürfen nur unter Gendarmeriebewachung die Gräber ihrer Lieben besuchen.
Aber je schärfer die Verbote, desto gläubiger wurde die Bevölkerung, desto standhafter in der Bereitschaft zu ihren gefallenen Angehörigen zu halten.


Kaadner Bürger beim Lesen der Totentafeln
Todesanzeige des Stadtrates von Kaaden vom 7. März
 
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